Heimspiel 2012
 
 
15.12.12 bis 24.02.13
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Die Kantone St.Gallen, Appenzell Ausser­rhoden und Innerrhoden, Thurgau, das Fürstentum Liechtenstein und das Land Vorarlberg organisieren alle drei Jahre die jurierte Ausstellung «Heimspiel».

 

Ab 1. Mai 2012 kann über die Homepage www.heimspiel.tv das Anmeldeformular ausgefüllt und das digitale Dossier als PDF hochgeladen werden. Die Jurierung erfolgt Ende August. Ab dem 3. September 2012 werden die Künstlerinnen und Künstler über ihre Zulassung bzw. Nichtzulassung an die zweite Juryrunde benachrichtigt. 

 

Die Eingabefrist läuft bis zum 31. August 2012, 24.00 Uhr.

 

Präsentiert werden die ausgewählten Werke vom 15.12.12 bis 24.02.13 im Kunstmuseum St.Gallen, der Kunst Halle Sankt Gallen und im Projektraum Nextex. Zur Bewerbung eingeladen sind Kunstschaffende jeden Alters mit Bezug zu einem der Ostschweizer Kantone, dem Fürstentum Liechtenstein oder dem Land Vorarlberg.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen als PDF herunterladen.

 

1. Teilnahmebedingungen

Für die Zulassung zum Wettbewerb ist neben dem Wohn- oder Arbeitsort die Verbundenheit mit einem der Ostschweizer Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Thurgau oder den Ländern Fürstentum Liechtenstein oder Vorarlberg ausschlag-gebend. Befindet sich der Wohn- oder Arbeitsort in keinem dieser Kantone oder Länder, ist der nachweislich biografische und persönliche Bezug kurz schriftlich bei der Anmeldung zu begründen. Die Kantons- und Landes-zuordnung wird durch das jeweilige Kulturamt überprüft. 

Teilnahmeberechtigt sind Personen:
– mit gesetzlichem Wohnsitz (mind. 12 Monate) in einem der beteiligten Kantone/Länder;
– mit einem deutlichen Schwerpunkt des künstlerischen Wirkens in einem der beteiligten Kantone bzw. Länder;
– mit langjähriger Verbundenheit mit einem der beteiligten Kantone/Länder durch Herkunft oder Lebensmittelpunkt (das schliesst Personen mit ein, die in den vergangenen Jahren durch einen der Kantone/Länder gefördert wurden).

 

2. Auswahlverfahren

«Heimspiel 2012 – Kunstschaffen SG, AR, AI, TG, FL und Vorarlberg» ist eine jurierte Ausstellung mit höchstens 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, beschränkt auf maximal drei Arbeiten oder eine kleine Serie pro Künstlerin oder Künstler. Alle Bereiche der bildenden Kunst sind zuge-lassen. Die Auswahl erfolgt über zwei Juryrunden. In der ersten Juryrunde wird aufgrund von maximal drei dokumentierten Werkvorschlägen ausgewählt. In der zweiten Runde erfolgt werden Originalwerke juriert.

Die externe Fachjury «Heimspiel 2012» setzt sich wie folgt zusammen:
– Nadja Schneider, Kuratorin, Zürich
– Winfried Nussbaummüller, Kurator, Bregenz
– Claudio Moser, Künstler, Genf

Elisabeth Stöckler, Geschäftsleiterin der Kulturstiftung Liechtenstein, moderiert als Vertreterin der Trägerschaft
die beiden Juryrunden und kommuniziert formal die Resultate. Je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Kunstmuseums St.Gallen und der Kunst Halle
Sankt Gallen nehmen beratend teil.

Über die Juryentscheide wird keine Korrespondenz geführt.

 

3. Ablauf
3.1 Erste Runde

Für die Bewerbung können sich die Künstlerinnen und Künstler mit einem digitalen Dossiers auf der Homepage www.heimspiel.tv. oder mit einem physischen Dossier
per Post anmelden.

Ab 1. Mai 2012 kann über die Homepage www.heimspiel.tv das Anmeldeformular ausgefüllt und das digitale Dossier als PDF hochgeladen werden. 

Die Eingabefrist läuft bis zum 31. August 2012, 24.00 Uhr.

Die Jurierung erfolgt Ende September. Ab dem 1. Oktober 2012 werden die Künstlerinnen und Künstler über ihre Zulassung bzw. Nichtzulassung an die zweite Juryrunde benachrichtigt.

 

3.2 Einzureichende Unterlagen:
Anmeldeformular

Auf der Homepage wird ein Anmeldeformular aufgeschaltet, dieses muss vollständig ausgefüllt werden und enthält die Personalien und Angaben zu 1–3 Werkvorschlägen, die zur Jurierung zur Verfügung stehen und die Sie gerne an der Ausstellung präsentieren möchten.

 

Dossiers

Die Dossiers können auf der Homepage als PDF-Dateien hochgeladen werden (max. 20 Seiten und 10 MB) oder per Post bis spätestens 31. August 2012 (Poststempel) an folgende Adresse eingeschrieben geschickt werden: Amt für Kultur, «Heimspiel 2012», St.Leonhard-Strasse 40, 9001 St.Gallen.

Das Dossier enthält folgende Elemente:
– Titelblatt mit Name und Vorname;
– Bilder und Beschreibung der Werkvorschläge;
– Künstlerische Biografie;
– Kurze Dokumentation des künstlerischen Werks.

Die Dossiers, welche per Post eingereicht werden, müssen in gehefteter oder gebundener Form abgeliefert werden. Lose Blattfolgen, monumentale Teile etc. werden nicht zur Jurierung zugelassen.

Dossiers, welche die Kriterien nicht erfüllen oder zu spät eingereicht werden, werden der Jury nicht vorgelegt.

Alle eingereichten Dossiers werden während der Dauer der Ausstellung öffentlich zugänglich gemacht. Für verlorene, gestohlene oder beschädigte Dokumentationen wird nicht gehaftet (keine Originale senden!).

 

Links zur persönlichen Homepage

Zusätzlich können Sie auf der Homepage auf Ihrer persön-lichen Anmeldeseite Links zu Ihrer Homepage angeben.

 

Videoarbeiten und Performances

Videoarbeiten und Aufnahmen von Performances können auf DVD per Post bis spätestens 31. August 2012 (Poststempel) an das Amt für Kultur geschickt werden.


Unterlagen senden Sie an folgende Adresse:
Amt für Kultur
«Heimspiel 2012»
St.Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen

 

3.3 Zweite Runde

Die Jurierung der Originalwerke erfolgt Anfang November im Kulturraum des Regierungsgebäudes in St.Gallen. Für grossformatige Skulpturen und Installationen genügen Gesamt- und Detailfotos sowie Massangaben. Falls für die Werke, die ein spezifisches Equipment (Abspielgeräte, Monitore, Beamer, Steuerungsgeräte etc.) benötigt wird und mit der Projektleitung Rücksprache zu nehmen. Anlieferung und Abholung der Werke sowie Versicherung der Werke ist grundsätzlich Sache der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Ab dem 4. November 2012 werden die Künstlerinnen und Künstler über ihre Zulassung bzw. Nichtzulassung zur Ausstellung benachrichtigt.

Anlieferung

Die Originalwerke können an folgenden Terminen im Kulturraum abgegeben werden: Freitag, 26. Oktober 2012, 14.00 – 17.00 Uhr sowie Samstag, 27. Oktober 2012, 10.00 – 14.00 Uhr.

Abholung

Die nicht angenommenen Kunstwerke müssen im Anschluss an die erfolgte Benachrichtigung am Freitag, 9. November 2012, 14.00 – 17.00 Uhr, im Kulturraum des Regierungs-gebäudes in St.Gallen abgeholt werden. Die Abholung der angenommenen Kunstwerke erfolgt nach der Ausstellung in Absprache mit den Vertreterinnen und Vertretern des Kunstmuseums St.Gallen und der Kunst Halle Sankt Gallen.

 

4. Ausstellung

Gezeigt werden die Werke an folgenden Orten: Kunstmuseum St.Gallen, Museumstrasse 32, 9000 St.Gallen; Kunst Halle Sankt Gallen, Davidstrasse 40, 9000 St.Gallen; Projektraum Nextex, Schmiedgasse 15, 9001 St.Gallen.

Kuratiert wird die Ausstellung von den Vertreterinnen und Vertretern des Kunstmuseums St.Gallen und der Kunst Halle Sankt Gallen.

 

5. Verkauf

Verkäufe sind möglich. Es wird eine Verkaufsprovision von 22% erhoben (20% zugunsten Kunstmuseum, Kunst Halle Sankt Gallen und visarte.ost, 2% zugunsten Unterstütz-ungsfonds und Taggeldkasse für bildende Künstler/innen).

 

6. Ankauf

Der Kanton St.Gallen verbindet mit der Ausstellung Ankäufe in der Höhe von Fr. 30'000.–. Die vom Kanton St.Gallen angekauften Werke werden der Stiftung St.Galler Museen übereignet. Die Stadt St.Gallen tätigt Ankäufe für die eigene Sammlung. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat für Ankäufe einen Rahmenkredit von Fr. 15'000.– gesprochen.

 

7. Kulturpreis der Ortsgemeinde Straubenzell

Bereits zum sechsten Mal stiftet die Ortsgemeinde Straubenzell einen Kulturpreis im Wert von Fr. 20'000.–. Dazu wird eine separate Jury bestellt. Die Verleihung
findet am 14. Dezember an der Vernissage statt.

 

8. Trägerschaft

Die Trägerschaft besteht aus den teilnehmenden Kantonen und Länder, vertreten durch das Amt für Kultur des Kantons St.Gallen, der Fachstelle Kultur Stadt St.Gallen, dem Kulturamt des Kantons Appenzell Innerrhoden (Stiftung Pro Innerrhoden), dem Amt für Kultur des Kantons Appenzell Ausserrhoden, dem Kulturamt Thurgau, der Kulturstiftung Liechtensteinund dem Kulturamt der Vorarlberger Landesregierung.

 

9. Projektleitung

Die Projektleitung liegt bei Ursula Badrutt und Eduard Hartmann, Amt für Kultur des Kantons St.Gallen.

 

10.Rechtliches

Die Juryentscheide werden nicht begründet. Über das Verfahren wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg bleibt ausgeschlossen. Für verlorene, gestohlene oder beschädigte Werke wird nicht gehaftet.

 

11.Leistungen

Anlieferung, Abholung und Versicherung der Werke ist Sache der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Bei Auslandtransporten und Transporten, welche im Zu-sammenhang mit der Ausstellung bei einem gewerblichen Transportunternehmen anfallen, bedarf es einer separaten Abmachung mit der Projektleitung. Eine Beteiligung an den Kosten für Werke, welche für die Ausstellung transportiert werden, ist möglich.

Das Kunstmuseum St.Gallen, die Kunst Halle Sankt Gallen, der Projektraum Nextex der visarte.ost und das Amt für Kultur stellen im Rahmen der Jurierung und der Ausstellung Raum und Infrastruktur zum Aufbau der Werke zur Ver-fügung. Die übrigen Kosten (Werbung, Jury, Hängung, Medienarbeit, Administration etc.) gehen zu Lasten der Trägerschaft.

 

12.Weitere Bestimmungen

Mit der Anmeldung übertragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trägerschaft das Recht, die Ergebnisse der Jurierung der Presse mitzuteilen, ausgewählte Arbeiten und eingereichte Informationen während der Ausstellungsdauer in der Ausstellung sowie auf der Homepage (www.heimspiel.tv) in jeder Form unentgeltlich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sämtliche von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mitgeteilten Daten werden zum Zweck der Administration, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit in einer Datenbank gespeichert.

 

Das Wichtigste zur Anmeldung

Für die Bewerbung können sich die Künstlerinnen und Künstler mit einem digitalen Dossiers auf der Homepage www.heimspiel.tv. oder mit einem physischen Dossier per Post anmelden.

Ab 1. Mai 2012 kann über die Homepage www.heimspiel.tv das Anmeldeformular ausgefüllt und das digitale Dossier als PDF hochgeladen werden.

Die Eingabefrist läuft bis zum 31. August 2012, 24.00 Uhr.

 

Einzureichende Unterlagen:

Anmeldeformular

Auf der Homepage wird ein Anmeldeformular aufgeschaltet, dieses muss vollständig ausgefüllt werden und enthält die Personalien und Angaben zu 1–3 Werkvorschlägen, die zur Jurierung zur Verfügung stehen und die Sie gerne an der Ausstellung präsentieren möchten.

 

Dossiers

Die Dossiers können auf der Homepage als PDF-Dateien hochgeladen werden (max. 20 Seiten und 10 MB) oder per Post bis spätestens 31. August 2012 (Poststempel) an folgende Adresse eingeschrieben geschickt werden: Amt für Kultur, «Heimspiel 2012», St.Leonhard-Strasse 40, 9001 St.Gallen.

Das Dossier enthält folgende Elemente:
- Titelblatt mit Name und Vorname;
- Bilder und Beschreibung der Werkvorschläge;
- Künstlerische Biografie;
- Kurze Dokumentation des künstlerischen Werks.

Die Dossiers, welche per Post eingereicht werden, müssen in gehefteter oder gebundener Form abgeliefert werden. Lose Blattfolgen, monumentale Teile etc. werden nicht zur Jurierung zugelassen.

Dossiers, welche die Kriterien nicht erfüllen oder zu spät eingereicht werden, werden der Jury nicht vorgelegt.

Alle eingereichten Dossiers werden während der Dauer der Ausstellung öffentlich zugänglich gemacht. Für verlorene, gestohlene oder beschädigte Dokumentationen wird nicht gehaftet (keine Originale senden!).

 

Links zur persönlichen Homepage

Zusätzlich können Sie auf der Homepage auf Ihrer persönlichen Anmeldeseite Links zu Ihrer Homepage angeben.

 

Videoarbeiten und Performances

Videoarbeiten und Aufnahmen von Performances können auf DVD per Post bis spätestens 31. August 2012 (Poststempel) an das Amt für Kultur geschickt werden.

Unterlagen senden Sie an folgende Adresse:
Amt für Kultur
«Heimspiel 2012»
St.Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen

 

Zweite Runde

Die Jurierung der Originalwerke erfolgt Anfang November im Kulturraum des Regierungsgebäudes in St.Gallen. Für grossformatige Skulpturen und Installationen genügen Gesamt- und Detailfotos sowie Massangaben. Falls für die Werke ein spezifisches Equipment (Abspielgeräte, Monitore, Beamer, Steuerungsgeräte etc.) benötigt wird, ist dieses mitzuliefern und mit der Projektleitung Rücksprache zu nehmen. Anlieferung und Abholung der Werke sowie Versicherung der Werke ist grundsätzlich Sache der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Ab dem 4. November 2012 werden die Künstlerinnen und Künstler über ihre Zulassung bzw. Nichtzulassung zur Ausstellung benachrichtigt.

 

Anlieferung

Die Originalwerke können an folgenden Terminen im Kulturraum abgegeben werden: Freitag, 26. Oktober 2012, 14.00 – 17.00 Uhr sowie Samstag, 27. Oktober 2012,
10.00 – 14.00 Uhr.

 

Abholung

Die nicht angenommenen Kunstwerke müssen im Anschluss an die erfolgte Benachrichtigung am Freitag, 9. November 2012, 14.00 – 17.00 Uhr, im Kulturraum des Regierungs-gebäudes in St.Gallen abgeholt werden. Die Abholung der angenommenen Kunstwerke erfolgt nach der Ausstellung in Absprache mit den Vertreterinnen und Vertretern des Kunstmuseums St.Gallen und der Kunst Halle Sankt Gallen.

Anmeldung

Bitte bewerben Sie sich direkt online. Die Eingabefrist läuft bis zum
31. August 2012, 24.00 Uhr.

Das Dossier enthält folgende Elemente:
– Titelblatt mit Name und Vorname;
– Bilder und Beschreibung der Werkvorschläge;
– Künstlerische Biografie;
– Kurze Dokumentation des künstlerischen Werks;
– Umfang: max. 20 Seiten und 10 MB.

Ohne vorbereitetes Dossier ist keine Anmeldung möglich.


Werk 1

Werk 2 (optional)

Werk 3 (optional)

Dossier als PDF (max. 20 Seiten und 10 MB)

Zusätzliches audiovisuelles Material

Hinweis: Videoarbeiten und Aufnahmen von Performances können auf DVD per Post bis spätestens 31. August 2012 (Poststempel) an das
Amt für Kultur geschickt werden.

Begründung der Teilnahmeberechtigung
Falls sich der Wohn- und Arbeitsort ausserhalb der Kantone SG, AR, AI, TG oder dem Fürstentum Liechtenstein oder des Landes Vorarlberg befindet, ist der nachweislich biografische und persönliche Bezug kurz
zu begründen. Die Kantons- und Landeszuordnung wird durch das
jeweilige Kulturamt überprüft.

Ich erkläre mich mit den Bedingungen der Trägerschaft einverstanden.

Presse

Archiv

Kontakt

Amt für Kultur St.Gallen
St.Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen
Tel. 058 229 21 50
www.kultur.sg.ch

Ursula Badrutt
ursula.badrutt@sg.ch

Eduard Hartmann
eduard.hartmann@sg.ch

Kunstschaffen aus
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Vorarlberg
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Kunst Halle Sankt Gallen
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